OLG Karlsruhe: Überzeugende Begründung für Leistungseinstellung notwendig

OLG Karlsruhe Urteil vom 03.07.2008 - 12 U 22/08 Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Versicherer muss die Einstellung einer bereits gewährten Berufsunfähigkeitsrente nachvollziehbar begründen   Tenor 1. Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 4. Februar 2008 - 8 O 1/08 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass in Ziffer 1

Nachprüfungsverfahren in der BU-Versicherung – Pflichten des Versicherungsnehmers

Nach Anerkenntnis der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit und Zahlung der vereinbarten Leistung, ist der Versicherer regelmäßig berechtigt, den Grad der Berufsunfähigkeit einmal im Jahr zu überprüfen. Der Versicherungsnehmer ist dabei verpflichtet, sich im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens ärztlich untersuchen zu lassen. Nach Anerkennung der Leistungspflicht haben BU-Versicherer das Recht,